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TTIP – was geht uns das an?

In seiner Begrüßung brachte der Vorsitzende des Freundeskreises, Herr Förster, es auf den Punkt: Beim Thema TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) werden wir eher von unseren Gefühlen geleitet als von Tatsachen. Um bessere Kenntnis über dieses amerikanisch-europäische Abkommen zu erlangen, lud der Freundeskreis einen fachkundigen Referenten ein.

Helmut Lang, ehemaliger Sparkassendirektor in Gunzenhausen und Verbandsdirektor beim Sparkassenverband Bayern in München, hat sich mit TTIP und seinen Fragestellungen intensiv befasst und referierte am 19. März 2015 am SMG über dieses Thema.

In seinem kurzweiligen Vortrag ging er zunächst auf grundsätzliche Aspekte des amerikanisch-europäischen Freihandelsabkommen ein. So ist auf europäischer Seite noch nicht einmal die Zuständigkeit für TTIP geklärt, obwohl seit vielen Monaten über dieses Freihandelsabkommen – allerdings hinter verschlossenen Türen - verhandelt wird. Herr Lang machte aber sehr schnell klar, dass auch auf kommunaler Ebene Auswirkungen zu erwarten seien, sodass eine rein europäische Zuständigkeit auszuschließen sei.

Er erläuterte weiter die doch eher unterschiedlichen Ausgangspositionen zwischen den USA und Europa, um dann die wesentlichen von TTIP-Befürwortern genannten Vorteile dieses Handelsabkommens kritisch zu hinterfragen. Die im Raum stehenden Vorteile im Rahmen der Standardisierung würden überbewertet und dürften keinesfalls zur Standardisierung auf dem niedrigsten Niveau führen (Stichwort Chlorhähnchen), sondern sollten immer den höchsten Standards folgen. Die in Aussicht gestellten 160.000 neuen Arbeitsplätze seien im Vergleich zu den im letzten Jahr entstandenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen (ca. 508.000) genauso untergeordnet zu bewerten, wie das erwartete zusätzliche Wirtschaftswachstums von 0,05% p.a. für die nächsten zehn Jahre.

Die größten Probleme und Auswirkungen des bis dato recht intransparenten Abkommens sieht Herr Lang in dem zu gewährleistenden Investitionsschutz, bei dem klassisches unternehmerisches Risiko auf den Staat abgewälzt werden soll. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Unternehmen, das in Deutschland zu den derzeitig rechtlichen Rahmenbedingungen investiert, den entstandenen Schaden einklagen kann, der durch Gesetzesänderungen entstehen könnte. Sollte also der gesetzliche Mindestlohn in einigen Jahren erhöht werden, könnte ein Unternehmen den hieraus entstandenen „Schaden“ einklagen. Für solche Streitigkeiten sieht TTIP einen sogenannten „Streitbeilegungsmechanismus“ vor, bei dem drei Anwälte und nicht etwa ein übergeordneter Gerichtshof einen Vergleich herbeiführen sollen.

Nach TTIP könnten zukünftig Dienstleistungen, wie Bäder, Stadtwerke oder Büchereien durch internationale Konzerne übernommen werden. Inwiefern die Sicherheit auf kommunale Daseinsvorsorge damit noch gewährleistet werden kann, bleibt fraglich.

Völlig unklar und nur rudimentär diskutiert sind derzeit auch die Auswirkungen dieses amerikanisch-europäische Freihandelsabkommen auf Dritte, insbesondere aber auf Länder der dritten Welt. Herr Lang zeichnet auch hier ein realistisches und wenig erfreuliches Szenario.

Nach gut einer Stunde schloss der Referent mit dem Appell, nicht alles einfach laufen zu lassen, sondern sich weiter zu informieren, die Sachlage individuell zu bewerten und vor allem zu handeln. Die abschließenden Fragen zeigten, dass Herr Lang es perfekt geschafft hatte, eine persönliche / lokale Betroffenheit hervorzurufen.

Weitere Informationsquellen finden sich in der von Herrn Lang zur Verfügung gestellten Linkliste (bitte klicken!).

Vielen herzlichen Dank an Herrn Lang für einen sehr informativen Abend.

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